Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Leistungen
- Alle Pflegebehandlungen an Tieren im mobiler Hundesalon Schneider werden nach Maßgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
- Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes, von diesen Grundsätzen abweichende Wünsche des Tierhalters werden nicht durchgeführt.
- Grundsätzlich behält sich mobiler Hundesalon Schneider vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Auftragsdurchführung liegt im Pflichtgemäßen ermäßen von mobiler Hundesalon Schneider.
- Bissige Hunde werden im mobiler Hundesalon Schneider entweder gar nicht oder nur unter Zuhilfenahme von Maulkorb oder Schnautzenverband behandelt. Hierbei muss der Besitzer während der Zeit der Behandlung anwesend sein.
- Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne des Datenschutzes behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§2 Preise / Bezahlung
- Die Preise, in der sowohl im Salon als auch auf dieser Homepage, ausgewiesenen Preisübersicht, gelten für gepflegte, filzfrei und Parasiten freie Tiere, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.
- Erhöhter Pflegeaufwand durch entfilzen des Tieres ggf. mit geeigneten Pflegeprodukten / oder Parasitenbehandlung werden als Mehraufwand zuzüglich des lt. Preisliste vereinbarten Preises berechnet.
- Der Leistungsumfang gemäß der Position der Preisliste wird vor Behandlungsbeginn vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich während der Behandlung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie die Gesamtkosten der Behandlung nicht um mehr als 5 Euro übersteigen.
Mehraufwand der diesen Rahmen übersteigt, muss vorab Persönlich oder ggf. telefonisch mit dem Besitzer nachverhandelt werden.
- Während der Behandlung entstehende Zeitverzögerungen durch Unruhe des Tieres werden nicht als Mehraufwand berechnet.
- Die Bezahlung des Gesamten Behandlungspreises der sich aus der Preisliste diesen AGBs und der vereinbarten Auftragsdurchführung ergibt, ist bei der Abholung / Mitnahme des Tieres sofort und in bar fällig, eine Quittung wird ausgestellt.
§3 Haftung
Der Besitzer muß Während der Behandlung an seinem Tier anwesend sein.
Sollte dies nicht möglich sein und das Tier während der Behandlung im Salon ohne Besitzer
Oder bevollmächtigte Person verbleibt, so gilt:
1. Das Tier ist unmittelbar ach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen., die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Liegt ein vom Mobilen Hundesalon Schneider zu vertretender Behandlungsmangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Mobile Hundesalon Schneider zu mindestens 2 Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten durch den Tierhalter geltend gemacht werden können.
2. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf Verletzungen zu untersuchen, spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
3. Sollte das Tier während der Behandlung plötzlich erkranken oder sich verletzen, so wird ein Tierarzt eingeschaltet. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen. Für durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzungen oder Verlust des Tieres (entlaufen, krankheitsbedingtem Herzinfarkt, eiternde Wunden, Durchfall, Infektionskrankheiten usw.) kann eine Entschädigung durch Mobilen Hundesalon Schneider nicht gewährt werden.
Das Tier muß nach der Behandlung vom Besitzer persönlich, von einer dem Mobilen Hundesalon Schneider persönlich bekannten Person abgeholt werden.
Der Besitzer haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Informationen an Mobilen Hundesalon Schneider anwendbar gewesen wären.
Verletzungen des Personals durch bissige Hunde gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
Gerichtsstand ist Düren